"Der Mensch will brutto geliebt werden, nicht netto."
Friedrich Hebbel
AGB
§ 1 Dienstvertrag und Einverständniserklärung
Zwischen der Partnervermittlung LSF-PV E.U.R.L. nachstehend -LSF-PV- genannt und dem Partnersuchenden nachstehend -Kunde- genannt kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Mit dem Ausfüllen des Aufnahmeantrages und des Fragebogens gibt der Kunde sein Einverständnis seine Daten in die Datenbank von LSF-PV aufzunehmen und die Daten auch zweckgebunden an partnersuchende Dritte weiterzugeben. LSF-PV - speichert die Daten nur fier Zwecke des Dienstleistungszieles. LSF-PV behält sich vor Aufnahmeanträge abzulehnen oder bereits geschlossene Verträge fristlos ohne Rückzahlung zu kündigen,wenn begründeter Verdacht auf einen unseriösen Nutzen des Services und/oder der Damen besteht!
§ 2 Dienstleistungsziel
Ziel des Vertrages ist die Vermittlung einer Partnerschaft zwischen dem Kunden und einer Person aus der Datenbank von LSF.PV. Ziel von LSF-PV- ist es, dem Kunden geeignete Partnervorschläge zu unterbreiten. Diese Vorschläge entsprechen,soweit wie möglich, den Vorstellungen und Angaben des Kunden und sollen dem Kunden zu einer weitgehend wunschgemäßen Partnerschaft verhelfen. Auch zum Zweck der Partnerfindung organisiert "LSF-PV" Besuchsreisen und Single-Partys ins Ausland. Je nach Vertragsart kann LSF-PV auch eine genau festgelegte Anzahl von Partnervorschlägen unterbreiten und stellt dem Kunden die dazugehörenden Beschreibungen und Photos der Partnersuchenden zur Verfügung.
§ 3 Kundenspezifikation
Kunde bei "LSF-PV" kann jedermann über 18 Jahre werden. der einen Partner sucht. Der Kunde sollte nicht verheiratet sein. LSF-PV- übernimmt in keinster Weise Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Fragebögen und Photos. Der Kunde hat sich durch seinen amtlichen Ausweis auszuweisen und "LSF-PV" eine Kopie desselben zur Verfügung zu stellen. Ausländer müssen ferner eine Kopie der Meldebescheinigung beifügen.
§ 4 Nichtgewerbenutzung
Der Kunde sichert "LSF-PV" zu, Partnersuchende aus dem Ausland nicht für gewerbliche Zwecke in die Bundesrepublik Deutschland einzuladen. Kunden die diese Klausel missachten. werden von weiteren Serviceleistungen ausgeschlossen. Der Vertrag gilt als beendet. Die bis dahin geleisteten Zahlungen und Gebühren werden als Schadensersatz einbehalten. Die gesetzlichen Bestimmungen werden hiervon nicht betroffen. "LSF-PV" behält sich eine Meldung an die zuständigen Behörden vor.
§ 5 Vergütung & Laufzeit
Die Vergütung besteht aus einer einmaligen Vermittlungsgebühr, zahlbar je nach Vertragsart. Die Laufzeit ist bei allen Verträgen auf 24 Monate begrenzt.
§ 6 Rücktritt & Zahlungsverzug
Ein Rücktritt ist für den Kunden nur nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich Bei Rücktritt wird die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung für bisher entstandene Kosten und Gebühren einbehalten bzw. bei Rücktritt von der Single-Party oder Auslandsreise wird außerdem vom bereits bezahlten Reisepreis der Betrag von Euro 400,- für bisher entstandene Kosten und Gebühren einbehalten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen gilt der Vertrag als beendet und die bereits bezahlte Vermittlungsgebühr wird als Aufwandsentschädigung einbehalten.Die ausstehende Vermittlungsprovision wird ferner in voller Höhe in Rechnung gestellt.
§ 7 Weitervergabeverbot
Der Kunde unterfällt der Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,- an LSF-PV, für den Fall, dass er vertragswidrig Profilmappen oder Adressen und Telefonnummern von Partnersuchenden, die er von "LSF-PV" im Rahmen des gegenseitigen Vertragsverhältnisses erhalten hat. an Dritte weitergibt. Bezüglich der Vertragsstrafe unterwirft sich der vertragswidrig handelnde Kunde der sofortigen Fälligkeit der Geldschuld sowie der Vollstreckbarkeit in sein Vermögen. Weitergehende Ansprüche von LSF-PV nach den gesetzlichen Ansprüchen bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten ist Metz in Frankreich.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte einer der Paragraphen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. unwirksam werden, bleiben alle übrigen Paragraphen in Kraft.